Wem müssen neu erworbene Qualifikationen/KV-Abrechnungsgenehmigungen mitgeteilt werden?

Sollten Sie oder Ihre Praxispartner neue Qualifikationen/ KV-Abrechnungsgenehmigungen erworben haben, dann teilen Sie diese bitte umgehend nach dem Erwerb der HÄVG Rechen-zentrum GmbH mit, damit diese bei der HZV-Quartalsabrechnung berücksichtigt werden können.

Änderungen Ihrer abrechnungsrelevanten Angaben können nur schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldung Ihrer Zusatzqualifikationen können Sie bequem online über das Arztportal vornehmen, alternativ können Sie das Qualitätsmerkmaldatenblatt, das Ihrer HZV-Quartalsabrechnung beiliegt, oder das entsprechende Formular auf der Homepage des Bayerischen Hausärzteverbandes nutzen. Die Änderungsmeldung sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die gemeldete Qualifikation/KV-Abrechnungsgenehmigung frühestens ab dem auf die Meldung folgenden Quartal berücksichtigt wird – eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.

Stand: 24.08.2023

 

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