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Im Fokus: Mitteilung von Änderungen der HzV-Teilnahmedaten

Wir möchten Sie heute über die korrekte Vorgehensweise bei der Mitteilung von Änderungen Ihrer Teilnahmedaten informieren.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Bitte teilen Sie uns frühzeitig Änderungen Ihrer Teilnahmedaten mit, vielen Dank!

  • Wie kann ich Datenänderungen melden?

Wichtig: Datenänderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das Qualitätsmerkmaldatenblatt, das Ihrer Quartalsabrechnung beiliegt, sowie das Stammdatenblatt, welches Ihrer aktuellen Quartalsabrechnung und den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus beiliegt. Das ausgefüllte Qualitätsmerkmalblatt bzw. das Stammdatenblatt ist an die jeweils darauf angegebene Faxnummer zu schicken.

  • Neumeldung: Geben Sie bitte neue Daten an, z.B. Meldung einer neuen Emailadresse oder eine neu erworbene Abrechnungsgenehmigung.

  • Korrekturmeldung: Bei nicht korrekten persönlichen Daten teilen Sie uns bitte den aktuellen Stand mit. Sollte ein registriertes Qualitätsmerkmal falsch hinterlegt sein bzw. sich eine Änderung ergeben (z.B. Beschäftigungsumfang/Tätigkeit VERAH®), teilen Sie dies bitte mit.
Seit Dezember 2016 können Sie im Arztportal Ihre Datenänderungen bequem elektronisch mitteilen. Das Arztportal erreichen Sie unter folgendem Link: https://arztportal.hausaerzteverband.de.
 

Bitte melden Sie geplante/bekannte Änderungen mit Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit frühzeitig an die HÄVG Rechenzentrum GmbH.

Bitte beachten Sie bei Beendigung Ihrer HzV-Vetragsteilnahme aufgrund des Wegfalls Ihrer vertragsärztlichen Zulassung folgende Stichtage zur Meldung:

Beendigung zum 31.03. – Stichtag zur Meldung 01.02.
Beendigung zum 30.06. – Stichtag zur Meldung 01.05.
Beendigung zum 30.09. – Stichtag zur Meldung 01.08.
Beendigung zum 31.12. – Stichtag zur Meldung 01.11.

Hinweis: Oben genannte Stichtage zur Meldung von Änderungen gewährleisten eine reibungslose organisatorische Umsetzung Ihrer HzV-Vertragsteilnahme. Bitte beachten Sie, dass die in den Verträgen geregelten Kündigungsfristen hiervon unberührt bleiben und weiterhin gültig sind.

Mit der rechtzeitigen Information über Ihre Beendigung der Vertragsteilnahme z.B. aufgrund des Eintritts in den Ruhestand, kann die Teilnahme Ihrer eingeschriebenen HzV-Patienten ebenso fristgerecht beendet bzw. für die weitere Behandlung über Ihren Praxisnachfolger sichergestellt werden.

Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema „Änderungsmitteilung“ entnehmen Sie
bitte der Internetseite www.hausaerzte-bayern.de HzV-Verträge → Organisatorisches Änderung Teilnahmedaten.

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10. 

Blickpunkt Nr. 15: Mitteilung von Änderungen der Teilnahmedaten

 

 

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